AGB's

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie sind vereinbarter Bestand-
teil aller Verträge und gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende All-
gemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird aus-
drücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. technische Änderungen,
sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht, bleiben im
Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Unsere Angebote bleiben
Eigentum der G & B Elektrobau- und Handel GmbH.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung.

2.2 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder
schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt
werden.

2.3. Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

§ 3 Zahlung, Verzug

3.1. Soweit nichts anderes vereinbart, hält sich der Verkäufer an
die in seinen Angeboten genannten Preise 30 Tage ab Datum
des Angebots gebunden.

3.2. Die Preise gelten ab Werk des Verkäufers einschließlich
Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung.
Zu dem in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten
Preis kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.

3.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen ohne
jeden Abzug auf das Konto des Verkäufers zu leisten.

3.4. An die vertraglich vereinbarten Preise hält sich der Verkäufer während
der Lieferzeit, jedoch mindestens 4 Monate, gebunden.

3.5. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe
von 8 % über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet.

3.6. Bei vereinbarten Zahlungen durch Akzept gehen die Diskontspesen
zu Lasten des Käufers.

3.7. Dem Käufer steht ein Aufrechnungsrecht gegenüber Forderungen
des Verkäufers nur für den Fall zu, dass die Gegenforderung unbe-
stritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3.8. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn
sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und
der Anspruch uns anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt
wurde.

§ 4 Gefahrenübergang

4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-
schlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungs-
kauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Fracht-
führer oder den sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten
Person oder Anstalt auf den Käufer über.

4.2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der
Annahme ist.

§ 5 Gewährleistung und Mängelhaftung

5.1. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen des Verkäufers
nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalteilen entsprechen, verfällt jeder Anspruch auf Gewähr-
leistung.

5.2. Der Käufer hat offensichtliche Mängel innerhalb einer First
von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen;
andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsan-
spruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

5.3. Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware zunächst
nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Für den Fall, dass der Verkäufer Nachbesserung
wählt, hat der Käufer:

a) das schadhafte Teil, bzw. Gerät oder Maschine zur Reparatur
und anschließender Rücksendung an die G & B Elektrobau- und Handel GmbH
auf deren Verlangen hinzu zu senden.

b) das schadhafte Teil, bzw. Gerät oder Maschine an seinem
Wohnort oder Sitz bereit zu halten, so dass die G & B Elektrobau- und Handel GmbH
in der Lage ist, durch einen Servicetechniker die Nachbesserung
vorzunehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5.4. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels
zu.Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz,
verbleibt die Ware, beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.
Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht,
wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

5.5. Die Gewährleistungsfrist für den Käufer beträgt 1 Jahr
ab Ablieferung der Ware, ausgenommen es handelt sich bei der
Ware um Baumaterialien oder es wurde die VOB als Ganzes vereinbart.

5.6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die
Produktionsbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen
daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

5.7. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir
lediglich zu Lieferung einermangelfreien Montageanleitung verpflichtet
und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der
ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

5.8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns. Hersteller-
garantien bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Haftungsbeschränkungen

6.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertrags-
typischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Verletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht
fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

6.2. Die vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht An-
sprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungs-
beschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesund-
heitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

6.3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese gilt nicht,
wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

Sitz des Unternehmens:


G & B Elektrobau- und Handel GmbH
Kreuzstr. 15
13187 Berlin

Fon +49(0)30/49851283
Fax +49(0)30/49851386
www.gbelektrobau.de
info@gbelektrobau.de

Leistungen des Unternehmens:
- Neubau von Elektroanlagen
- Altbaumodernisierung
- Nachtstromspeicheranlagen
- Photovoltaik
- Klingelsprechanlagen (busgesteuert und Mehrdrahttechnik aller Hersteller)
- Antennenanlage (Sat- und Kabelanlagen)
- Schranken- und Torsteuerungen
- Beleuchtungsanlage sowie Planung und Berechnung
- Errichten von passiven Datennetzwerken in Kupfer- oder LWL -
Anschlußtechnik TK - Netze und Anlagen. Netzwerkzertifizierungen
von Glasfaser- und Kupferdatennetzen

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive Umsatz-
steuer sowie bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt der Lieferung besteh-
enden oder später entstehenden Forderungen gegen den Käufer
behält sich die G & B Elektrobau- und Handel GmbH
das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
Dies gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen in laufenden
Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

7.2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Stoffen vermengt oder
vermischt, die nicht von der G & B Elektrobau- und Handel GmbH
geliefert sind oder in deren Eigentum stehen, erwirkt dieses Miteigentum
an der gesamten Menge in Höhe des Wertanteils der Lieferung einschließlich
der fakturierten Umsatzsteuer.

7.3. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer zusammen mit
anderen, nicht von der G & B Elektrobau- und Handel GmbH
gelieferten Stoffen, zu einer neuen Sache verarbeitet, erwirkt die
G & B Elektrobau- und Handel GmbH auch an dieser
neuen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware
und der fakturierten Umsatzsteuer.

7.4. Für den Fall, daß der Käufer die Vorbehaltsware veräußert,
gibt bereits bei Abschluß des Kaufvertrages als vereinbart,
daß die aus der Veräußerung resultierende Kaufpreisforderung
einschließlich der fakturierten Umsatzsteuer auf die
G & B Elektrobau- und Handel GmbH übergeht.

7.5. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer in ein Grundstück im
Auftrag eines Dritten eingebaut, geht die daraus entstehende
Werklohnforderung gegen den Dritten insoweit auf die
G & B Elektrobau- und Handel GmbH über, als in ihr eine Forderung
für die Vorbehaltsware einschließlich der fakturierten Umsatzsteuer enthalten ist.

7.6. Übersteigt im Einzelfall die durch die Forderungsabtretung
erlangte Sicherheit den Wert der Gesamtlieferung der
G & B Elektrobau- und Handel GmbH um mehr als 10 %, so ist diese
zu entsprechender Rückabtretung verpflichtet.

7.7. Der Käufer hat der G & B Elektrobau- und Handel GmbH von
sämtlichen Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Vorbehaltsgutes,
unverzüglich Mitteilung zu machen.

7.8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist die G & B Elektrobau- und Handel GmbH berechtigt,
die Vorbehaltsware unter einer Fristsetzung von 10 Tagen zurückzunehmen und
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegenüber Dritten zu verlangen.

§ 8 Gerichtsstandsvereinbarung

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

8.2. Soweit es sich bei den Parteien um Vollkaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliche Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag,
einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen der Sitz des
Verkäufers, also der G & B Elektrobau- und Handel GmbH. Dasselbe gilt,
wenn der Käufer einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Inlandverlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags mit dem
Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksamen Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolgt der unwirksamen möglichst
nahe kommt.

Stand Januar 2018